Projekte und Kampagnen

 

Projekte und Kampagnen

 

Neben der laufenden Aufklärungsarbeit der Bevölkerung gegen Tierversuche und für die Anerkennung grundlegender Rechte der Tiere, haben wir derzeit folgende Themen zum Schwerpunkt unserer Arbeit auf Landesebene gemacht:

 

Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere in Zirkussen und weitere Maßnahmen gegen Wanderzirkusse

 

Wissenschaftliche Gutachten und Falldokumentationen bestätigen mittlerweile, dass insbesondere Affen, Elefanten, Bären, Wölfe, Giraffen, Nashörner, Robben und Flusspferde nicht ihren Bedürfnissen entsprechend in Zirkussen gehalten werden können. Unser Projekt unterstützt die Bestrebungen, über eine Bundesinitiative ein Verbot der Haltung der oben genannten Wildtierarten in Zirkussen durchzusetzen. Die Haltung von Tieren in Zirkussen ist aus Sicht der Tierrechte grundsätzlich abzulehnen. Ein Haltungsverbot der oben genannten Tierarten ist ein erster richtiger Schritt auf dem Weg zu einem Zirkus ohne Tierleid. Im zweiten Teil des Projektes wollen wir erreichen, dass Städte und Gemeinden Zirkusse nur dann gastieren lassen, wenn sie über einen geeigneten Platz verfügen und sich davon überzeugt haben, dass die mitgeführten Tiere entsprechend den Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren in Zirkussen (Zirkus-Leitlinien des Bundesministeriums) gehalten werden.

 

Wollen Sie selber aktiv werden ?

Kommt ein Zirkus in Ihre Stadt oder Gemeinde ?

Lesen Sie hier, was SIE tun können

 
 

Tierschutz-Verbandsklage

Tiere brauchen einen Anwalt

 

Einführung

Seit dem 01. August 2002 ist der Schutz der Tiere im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland rechtswirksam verankert. In die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz wurde der Tierschutz bereits am 08. März 2000 aufgenommen. Es ist nun logisch und folgerichtig, wenn den Tierschutzverbänden des Landes jetzt auch ein Verbandsklagerecht eingeräumt wird. Dieses Klagerecht erlaubt den Verbänden, den verfassungsmäßigen Anspruch des Schutzes der Tiere vor Gericht  einzufordern. Die Tierschutzverbandsklage will und kann nicht mehr leisten, als den Vollzug bereits bestehender Tierschutz-Rechtsvorschriften gerichtlich zu überprüfen. Die skandalöse Tierhaltung beim Zirkus Giovani Althoff, der zur Zeit in Bodenheim festsitzt, ist geradezu ein Paradebeispiel für jahrzehntelange Vollzugsdefizite der Veterinärbehörden. Gäbe es Tierschutz-Verbandsklage bereits, so hätten wir schon längst Klage bei Gericht gegen die Untätigkeit der Amtstierärzte erheben können. Bisher können wir aber nur Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten und diese stellt regelmäßig ein. Nur in Ausnahmefällen folgen Gerichtsverfahren. Bisher können nur direkt betroffene Personen ein Gerichtsverfahren  anstreben. Soll der Verfassungsrang des Tierschutzes wirklich glaubwürdig werden, so muss er auch einklagbar sein.. Tierschutzverbände müssen das Recht erhalten, im Namen und im Auftrag betroffener Tiere direkt vor Gericht zu klagen. Das Verbandsklagerecht hat sich im Naturschutz bereits seit vielen Jahren bewährt und die Arbeit der Naturschutzverbände qualifizierend verstärkt. 

Hintergrundinformationen zur Tierschutz-Verbandsklage unter http://www.tierrechte.de/p200035005000.html

 

Situation

Das Land Schleswig-Holstein hat im Frühjahr 2004 einen Antrag im Bundesrat auf Einführung des  Verbandsklagerechts auf Bundesebene für anerkannte Tierschutzorganisationen eingebracht. Über diesen Antrag werden die Ausschüsse des Bundesrates in der vierten Oktoberwoche beraten. Der Bundesrat soll dann am 5. November über den Antrag abstimmen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat sich noch nicht entschieden, ob sie im Bundesrat dem Antrag zustimmen wird. Während Bündnis 90/Die Grünen im Landtag die Tierschutz-Verbandsklage unterstützen, sprechen sich die Fraktionen von CDU und FDP dagegen aus.

Das können Sie tun:

AKTION 1: Schicken Sie ein Mail oder einen Brief an Ministerpräsident Kurt Beck, Umweltministerin Margit Conrad und Justizminister Herbert Mertin. Die Landesregierung soll im Bundesrat für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene stimmen. Beratungen und Abstimmungen werden bis zum 5. November 2004 abgeschlossen sein.

Ein Musterschreiben haben wir für Sie vorbereitet:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck, sehr geehrte Frau Ministerin Conrad, sehr geehrter Herr Minister Mertin,

Anfang März hat Schleswig-Holstein einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Verbandsklage eingebracht. Ich bitte die Landesregierung eindringlich, diesem  Gesetzesantrag - vorbehaltlich möglicher Verbesserungen - zuzustimmen.   

Zur Zeit kann sich jeder Tiernutzer gegen staatliche Anordnungen zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes zur Wehr setzen. Umgekehrt haben Tiere, die sich selbst nicht verteidigen können, keine gesetzlichen Vertreter, um ihre Rechte einzuklagen. Die Verbandsklage hat sich im Naturschutz bewährt, die von Gegnern befürchtete Prozessflut ist ausgeblieben.  Die Tierschutz-Verbandsklage belastet den Staat nicht mit zusätzlichen Kosten, da die Prozesskosten eines Verfahrens von der unterlegenen Partei getragen werden müssen.

Sollte die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene noch nicht gelingen, bitte ich Sie eindringlich, die Tierschutz-Verbandsklage in Rheinland-Pfalz durch ein entsprechendes Landesgesetz einzuführen.  

Mit freundlichen Grüßen

  

Adressen

 

poststelle@stk.rlp.de

Herrn Ministerpräsident Kurt Beck

Peter-Altmeier-Allee 1

55116 Mainz

 

poststelle@muf.rlp.de

Frau Ministerin Margit Conrad

Ministerium für Umwelt und Frosten

Kaiser-Friedrich-Str. 7

55116 Mainz

 

pressejm@min.jm.rlp.de

Herrn Minister Herbert Mertin

Ministerium für Justiz

Ernst Ludwig-Str.3

55116 Mainz

 

AKTION 2: Sammeln Sie Unterschriften zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene

  Download Unterschriftsliste (pdf-Datei) 

"Einführung der Verbandsklage" Unterschriftsliste an die Bundestagsfraktionen

 

AKTION 3: Sammeln Sie auch Unterschriften zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Rheinland-Pfalz! Erinnern Sie sich: Der Tierschutz stand zunächst in vielen Landesverfassungen, bis er endlich Staatsziel wurde. Deshalb machen wir uns jetzt schon auf  Landesebene für die Tierschutz-Verbandsklage stark.

Download Unterschriftsliste (pdf-Datei) 

"Einführung der Verbandsklage Tierschutz in Rheinland-Pfalz"

 

Tierversuche

Ausbau des Tierlabors an der Universität Mainz

Informationen und Aktionen zum Ausbau des Tierlabors 

an der Uni Mainz finden Sie unter AKTUELLES

 

 

 

 

 


MENSCHEN FÜR TIERRECHTE
Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz e.V.



Ringstraße 118
55566 Bad Sobernheim
Tel. 06751 - 950391
Fax. 06751 - 950392

Internet: www.rp.tierrechte.de
e-mail: info@rp.tierrechte.de

 

Spenden-
und Beitragskonto:

Sparkasse Rhein-Nahe
Konto-Nr.: 10 15 44 90
BLZ: 560 501 80