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Projekte und Kampagnen |
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Projekte und Kampagnen |
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Neben der laufenden Aufklärungsarbeit der Bevölkerung gegen Tierversuche und für die Anerkennung grundlegender Rechte der Tiere, haben wir derzeit folgende Themen zum Schwerpunkt unserer Arbeit auf Landesebene gemacht: |
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Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere in Zirkussen und weitere Maßnahmen gegen Wanderzirkusse |
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Wissenschaftliche Gutachten und Falldokumentationen bestätigen mittlerweile, dass insbesondere Affen, Elefanten, Bären, Wölfe, Giraffen, Nashörner, Robben und Flusspferde nicht ihren Bedürfnissen entsprechend in Zirkussen gehalten werden können. Unser Projekt unterstützt die Bestrebungen, über eine Bundesinitiative ein Verbot der Haltung der oben genannten Wildtierarten in Zirkussen durchzusetzen. Die Haltung von Tieren in Zirkussen ist aus Sicht der Tierrechte grundsätzlich abzulehnen. Ein Haltungsverbot der oben genannten Tierarten ist ein erster richtiger Schritt auf dem Weg zu einem Zirkus ohne Tierleid. Im zweiten Teil des Projektes wollen wir erreichen, dass Städte und Gemeinden Zirkusse nur dann gastieren lassen, wenn sie über einen geeigneten Platz verfügen und sich davon überzeugt haben, dass die mitgeführten Tiere entsprechend den Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren in Zirkussen (Zirkus-Leitlinien des Bundesministeriums) gehalten werden. |
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Wollen Sie selber aktiv werden ? Kommt ein Zirkus in Ihre Stadt oder Gemeinde ? |
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Tierschutz-Verbandsklage Tiere brauchen einen Anwalt Einführung Seit
dem 01. August 2002 ist der Schutz der Tiere im Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland rechtswirksam verankert. In die Verfassung
des Landes Rheinland-Pfalz wurde der Tierschutz bereits am 08. März
2000 aufgenommen. Es ist nun logisch und folgerichtig, wenn den
Tierschutzverbänden des Landes jetzt auch ein Verbandsklagerecht eingeräumt
wird. Dieses Klagerecht erlaubt den Verbänden, den verfassungsmäßigen
Anspruch des Schutzes der Tiere vor Gericht
einzufordern. Die Tierschutzverbandsklage will und kann nicht
mehr leisten, als den Vollzug bereits bestehender
Tierschutz-Rechtsvorschriften gerichtlich zu überprüfen. Die skandalöse
Tierhaltung beim Zirkus Giovani Althoff, der zur Zeit in Bodenheim
festsitzt, ist geradezu ein Paradebeispiel für jahrzehntelange
Vollzugsdefizite der Veterinärbehörden. Gäbe es
Tierschutz-Verbandsklage bereits, so hätten wir schon längst Klage bei
Gericht gegen die Untätigkeit der Amtstierärzte erheben können.
Bisher können wir aber nur Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
erstatten und diese stellt regelmäßig ein. Nur in Ausnahmefällen
folgen Gerichtsverfahren. Bisher können nur direkt betroffene Personen
ein Gerichtsverfahren anstreben. Soll der Verfassungsrang des Tierschutzes wirklich
glaubwürdig werden, so muss er auch einklagbar sein.. Tierschutzverbände
müssen das Recht erhalten, im Namen und im Auftrag betroffener Tiere
direkt vor Gericht zu klagen. Das Verbandsklagerecht hat sich im
Naturschutz bereits seit vielen Jahren bewährt und die Arbeit der
Naturschutzverbände qualifizierend verstärkt. Hintergrundinformationen
zur Tierschutz-Verbandsklage unter http://www.tierrechte.de/p200035005000.html SituationDas Land Schleswig-Holstein hat im Frühjahr 2004 einen Antrag im Bundesrat auf Einführung des Verbandsklagerechts auf Bundesebene für anerkannte Tierschutzorganisationen eingebracht. Über diesen Antrag werden die Ausschüsse des Bundesrates in der vierten Oktoberwoche beraten. Der Bundesrat soll dann am 5. November über den Antrag abstimmen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat sich noch nicht entschieden, ob sie im Bundesrat dem Antrag zustimmen wird. Während Bündnis 90/Die Grünen im Landtag die Tierschutz-Verbandsklage unterstützen, sprechen sich die Fraktionen von CDU und FDP dagegen aus. Das können Sie tun: AKTION
1: Schicken Sie ein Mail oder einen Brief
an Ministerpräsident Kurt Beck, Umweltministerin Margit Conrad und
Justizminister Herbert Mertin. Die Landesregierung soll im Bundesrat für
die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene stimmen.
Beratungen und Abstimmungen werden bis zum 5. November 2004
abgeschlossen sein. Ein Musterschreiben haben wir für Sie vorbereitet: Sehr
geehrter Herr Ministerpräsident Beck, sehr geehrte Frau Ministerin
Conrad, sehr geehrter Herr Minister Mertin, Anfang März hat Schleswig-Holstein einen
Gesetzesentwurf zur Einführung der Verbandsklage eingebracht. Ich bitte
die Landesregierung eindringlich, diesem
Gesetzesantrag - vorbehaltlich möglicher Verbesserungen -
zuzustimmen. Zur Zeit kann sich jeder Tiernutzer gegen staatliche Anordnungen zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes zur Wehr setzen. Umgekehrt haben Tiere, die sich selbst nicht verteidigen können, keine gesetzlichen Vertreter, um ihre Rechte einzuklagen. Die Verbandsklage hat sich im Naturschutz bewährt, die von Gegnern befürchtete Prozessflut ist ausgeblieben. Die Tierschutz-Verbandsklage belastet den Staat nicht mit zusätzlichen Kosten, da die Prozesskosten eines Verfahrens von der unterlegenen Partei getragen werden müssen. Sollte die Einführung der
Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene noch nicht gelingen, bitte ich
Sie eindringlich, die Tierschutz-Verbandsklage in Rheinland-Pfalz durch
ein entsprechendes Landesgesetz einzuführen. Mit freundlichen Grüßen Adressen Herrn Ministerpräsident
Kurt Beck Peter-Altmeier-Allee 1 55116 Mainz Frau Ministerin Margit
Conrad Ministerium für Umwelt
und Frosten Kaiser-Friedrich-Str. 7 55116 Mainz Herrn
Minister Herbert Mertin Ministerium für JustizErnst
Ludwig-Str.3 55116
Mainz AKTION
2: Sammeln Sie Unterschriften zur Einführung
der Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene "Einführung
der Verbandsklage" Unterschriftsliste an die Bundestagsfraktionen
AKTION
3: Sammeln Sie auch Unterschriften zur
Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Rheinland-Pfalz! Erinnern
Sie sich: Der Tierschutz stand zunächst in vielen Landesverfassungen,
bis er endlich Staatsziel wurde. Deshalb machen wir uns jetzt schon auf
Landesebene für die Tierschutz-Verbandsklage stark.
"Einführung der Verbandsklage Tierschutz in Rheinland-Pfalz" |
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Tierversuche
Ausbau des Tierlabors an der Universität Mainz Informationen und Aktionen zum Ausbau des Tierlabors an der Uni Mainz finden Sie unter AKTUELLES |
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Spenden- |
Sparkasse Rhein-Nahe Konto-Nr.: 10 15 44 90 BLZ: 560 501 80 |
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