Studium ohne Tierleid
Seit Oktober 2020 können Studierende in Rheinland-Pfalz ihr Studium ohne Tierleid erfolgreich abschließen. So steht es in § 3 Absatz 8 des neuen Hochschulgesetzes.
"...In Forschung und Lehre soll auf Tierversuche sowie auf die Verwendung von Tieren im Sinne des Tierschutzgesetzes soweit wie möglich verzichtet werden. Hierzu sollen die Hochschulen geeignete Forschungs- und Lehrmethoden sowie -materialien entwickeln und ihre Forschung und ihre Studiengänge entsprechend gestalten. Studierende sollen ein Hochschulstudium erfolgreich absolvieren können, ohne an Tierversuchen und Tierverbrauch teilnehmen zu müssen...". (§ 3 Absatz 8 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz)
Mit dieser Regelung für den Tierschutz und die Gewissensfreiheit der Studierenden setzt sich Rheinland-Pfalz an die Spitze der Bundesländer. Dennoch: der Einsatz von Tieren in den relevanten Studiengängen verschwindet erst dann komplett, wenn vorhandene tierleidfreie Alternativen auch tatsächlich eingesetzt, und fehlende Methoden entwickelt werden. Jetzt gilt es, die Durchsetzung von § 3 Absatz 8 Hochschulgsetz sicherzustellen.
Am 18.03.2021 hat das Translational Animal Research Center (TARC) der Universitätsmedizin Mainz eine Masterarbeit "Studium ohne Tierleid? Evaluation des Hochschulgesetzes von 2020" ausgeschrieben. Ziel dieser Masterarbeit ist die Erfassung der Ist-Situation (in welchen Studiengängen werden Tiere eingesetzt?) In einem zweiten Schritt sollen Konzepte für tierleidfreie Alternativen entwickelt werden. Die Ergebnisse dieser Masterarbeit bilden die wichtige Grundlage zur Realisierung tierleidfreier Studiengänge in Rheinland-Pfalz und zur Durchsetzung des Hochschulgesetzes (§ 3 Abs. 8 HochSchG).
Link zur Ausschreibung der Masterarbeit
https://www.unimedizin-mainz.de/typo3temp/secure_downloads/37453/0/31fc627bbc609e818c2dd4b12a674593d110fbf0/Ausschreibun_Masterarbeit_final.pdf