Wir setzen uns für eine moderne, tierversuchsfreie und humanspezifische Wissenschaft ein. Die Entwicklung tierversuchsfreier Methoden muss einen Aufschwung erfahren. Dafür braucht es einen Gesamtplan und ausreichend Fördergelder. Wir unterstützen die Internetplattform www.invitrojobs.com durch inhaltliche Facharbeit und finanzielle Mittel. Die Plattform ist eine Initiative unseres Dachverbandes. Sie stellt Entwicklungen in der tierversuchsfreien Forschung vor und bietet ein Netzwerk für Arbeitsgruppen, die „in-vitro und in-silico“ forschen. Jobbörse sowie Praktika-Vermittlung werden auch angeboten.


Das haben wir uns als nächsten Schritt vorgenommen:
Rheinland-Pfalz soll ein Zentrum für die Erforschung tierversuchsfreier Verfahren erhalten. Die Gelder sollen vom Land und der Industrie kommen.
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Zur Novellierung des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz:
Studieren ohne Tierversuche und Tierverbrauch
22. Dezember 2019
 
Seit Juni 2019 überarbeitet das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium das Landes-Hochschulgesetz. Der Gesetzentwurf soll im Frühjahr 2020 im Landtag beraten und beschlossen werden. Wir wollen erreichen, dass Studierende in Rheinland-Pfalz ihr Studium ohne Versuche an lebenden und toten Tieren erfolgreich abschließen können. Möglich ist dies durch den Einsatz fortschrittlicher Lehrmethoden, die ohne Tierverbrauch auskommen. Deshalb hat sich unser Verein Menschen für Tierrechte gemeinsam mit dem Bundesverband Menschen für Tierrechte an Wissenschaftsminister Wolf, Umweltministerin Höfken und die Landtagsfraktionen gewendet.

Wir fordern nichts Unmögliches. Denn die Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen, Saarland und Thüringen haben bereits eine entsprechende Regelung zum Ersatz bzw. der Reduzierung des Tierverbrauchs in der Lehre in ihre Hochschulgesetze eingefügt. Das hessische Gesetz enthält derzeit die weitreichendste Formulierung.    

Situation in Rheinland-Pfalz
Das derzeit gültige Hochschulgesetz enthält keine Regelungen, um Studierenden ein Studium ohne Tierverbrauch in den betroffenen Studiengängen zu ermöglichen. Laut Landesstatistik wurden 2017 für Hochschulausbildung und berufliche Schulungen 2316 Tiere benutzt. Dabei legt das Tierschutzgesetz fest, dass Tiertötungen und Tierversuche zu Lehr- und Ausbildungszwecken nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn es keine alternativen Lehrmethoden gibt. Das aber wird nicht zuverlässig überprüft. Das neue Hochschulgesetz muss hierzu eindeutige Regelungen schaffen.    

Das wollen wir erreichen
Das neue Hochschulgesetz muss zukunftsweisend werden. Dazu gehört in jedem Fall, Studierenden eine fortschrittliche und ethisch saubere Lehre ohne Tierversuche und ohne Verwendung von toten Tieren zu ermöglichen. Wie dies gelingen kann haben wir in 9 Punkten fixiert.
9 Punkte für ein Studium ohne Tierleid

1. Punkt
In der Lehre soll auf Tierversuche sowie die Verwendung von toten Tieren verzichtet werden, sobald dies durch alternative Lehrmethoden möglich ist.

2. Punkt
Studiengänge sind so zu gestalten, dass Tiere zur Einübung von Fertigkeiten und zur Veranschaulichung von biologischen, chemischen und physikalischen Vorgängen nicht verwendet werden, soweit wissenschaftlich gleichwertige Methoden zur Erreichung des Lernziels (1) zur Verfügung stehen. Sobald gleichwertige Methoden existieren, sind diese anstelle des Einsatzes von Tieren zu verwenden.

3. Punkt
Die Hochschulen entwickeln tierverbrauchsfreie Lehrmethoden und -materialien sowie Studiengänge, um die Verwendung von Tieren zu verringern und schließlich zu vermeiden. Dafür müssen die Hochschulen eine finanzielle Förderung bereitstellen.

4. Punkt
Die DozentInnen haben die Pflicht, ihre Kurse von vornherein auf Ersetzbarkeit des traditionellen Tierverbrauchs durch tierleidfreie Methoden, wie zum Beispiel Spendertiere/ tot aufgefundene Tiere, Videos, Computersimulationen, Modelle, Dauerpräparate und Selbstversuche zu prüfen und die Kurse entsprechend umzustellen.

5. Punkt
Studierende haben das Recht, die Übungen mit Tieren zu verweigern, wenn sie darlegen, dass gleichwertige Methoden zur Verfügung stehen. Sie sind dann zur Abschlussprüfung ohne die Leistungsnachweise zuzulassen, bei denen Tiere verwendet werden. Den Studierenden dürfen durch die Nicht-Teilnahme an Übungen mit Tierverbrauch keine Nachteile entstehen. Ein entsprechender Vermerk auf Leistungsbescheinigungen oder auch Zeugnissen ist unzulässig.

6. Punkt
Der oder die Tierschutzbeauftragte der Hochschule berichtet regelmäßig dem Senat über den Stand der Entwicklung in den Lehrveranstaltungen mit Einsatz von Tieren bzw. Alternativen.

7. Punkt
In der Lehre sollen die 3R- (Replacement, Reduction, Refinement) -Prinzipien und die Möglichkeiten der tierversuchsfreien Forschung vermittelt werden.

8. Punkt
Die Hochschulen setzen Kommissionen ein oder beteiligen sich an Kommissionen nach § 15 des Tierschutzgesetzes, um die ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen zu begutachten und Empfehlungen auszusprechen unter Beachtung von Artikel 20a des Grundgesetzes, Artikel 70 der Landesverfassung und den Anforderungen des Tierschutzgesetzes.

9. Punkt
Um Tierversuche in der Forschung zu reduzieren und zu ersetzen erarbeiten die Hochschulen einen Leitfaden zum ethischen Umgang mit Tieren in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, wie er 2017 von der Universität Münster entwickelt wurde.

(1) Dabei sollen die alternativen Lehrmethoden nicht unbedingt ein Duplikat von Übungen mit Tierverbrauch sein. Vielmehr orientieren sie sich als eigenständige Lehrmethode am entsprechenden Lernziel. Darin sind sie den tierverbrauchenden Übungen oftmals überlegen. Viele Zusammenhänge lassen sich durch moderne Lehrmethoden ohne Tiereinsatz besser vermitteln.


Download: Brief an Minister Wolf
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