Unser Verein wurde 2016 als klagebefugter Verein von der Landesregierung (Umweltministerium) anerkannt. Dadurch können wir gerichtlich überprüfen lassen, ob die Veterinärbehörden geltendes Tierschutzrecht durchsetzen. Vor der Klage sind wir allerdings rechtlich verpflichtet, unsere Beanstandungen der Behörde mitzuteilen. Berücksichtigt die Veterinärbehörde unsere Beanstandungen nicht, kann unser Verein letztlich vor Gericht klagen. Das Landesgesetz (TierSchLMVG) ist seit April 2014 in Kraft.


Weshalb ist die Tierschutz-Verbandsklage wichtig?
Das Tierschutz-Verbandsklagegesetz (TierSchLMVG) vom 4. April 2014 berechtigt   anerkannte Vereine von den Veterinärbehörden zu verlangen, dass diese geltendes Tierschutzrecht durchsetzen. Kommt die Behörde dieser Aufforderung nicht nach, so kann der Verein beim Verwaltungsgericht gegen die Untätigkeit der Veterinärbehörde klagen. Bisher konnten nur die Tiernutzer gegen - aus ihrer Sicht – zu hohe Tierschutzauflagen der Veterinärämter klagen.       

Die Mitwirkung im Rahmen des Tierschutz-Verbandsklagegesetzes bildet seit Sommer 2016 unseren Arbeitsschwerpunkt.
Das Tierschutzgesetz sagt in § 2  „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.“
Es ist ein offenes Geheimnis, dass diese Vorgaben in der Regel nicht eingehalten werden.  

Stallbauten
Bis Ende 2017 erhielten wir circa 30 Bauanträge für Stallbauten. Zu einem Drittel der Anträge haben wir Einwendungen eingebracht, die bei der Erteilung der Baugenehmigungen von den Behörden berücksichtigt wurden.  

Tierversuchsanträge
Die Mitwirkung bei Tierversuchsanträgen war im Berichtszeitraum erst ab Ende Juli 2017 möglich. Die Einsicht in die Unterlagen mussten wir durch einen gerichtlichen Vergleich beim Verwaltungsgericht Koblenz erstreiten. Pro Monat sichten wir zwischen 6 bis 10 Anträge, Einwendungen erfolgen etwa bei 1-2 Anträgen monatlich.

Hinweise zu Tierhaltungen
Aus der Bevölkerung erhalten wir vermehrt Hinweise zu Tierhaltungen, die vermutlich den tierschutzrechtlichen Bestimmungen nicht entsprechen. Diese Hinweise prüfen wir und wenden uns an die Veterinärbehörden, um bessere Haltungsanforderungen zu erreichen. In 2017 konnten wir bei zwei Damwildhaltungen Haltungsverbesserungen durch Auflagenerteilung der Behörden erreichen.
Justizia - Menschen für Tierrechte RLP e.V.